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Wir sind eine Vereinigung selbstständiger Strafverteidiger mit jeweils eigenen Kanzleien an verschiedenen Hauptstandtorten. Da wir nicht in Form einer Bürogemeinschaft praktizieren, sind wir einander weder verpflichtet noch weisungsbefugt.
Verteidiger dürfen generell nur einen Beschuldigten / Angeklagten verteidigen. Leider haben wir es immer wieder erleben müssen, dass mehrere Beschuldigte / Angeklagte von ein und derselben Rechtsanwaltskanzlei, unter dem Schein verschiedener Rechtsanwälte, vertreten wurden, ohne dass eine strikte Trennung sichergestellt wurde. Dieses Vorgehen ist jedoch gem. § 146 StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) unzulässig, denn dort heißt es:
"Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen."
Dem juristischen Laien ist dies meist nicht bekannt..
Ziel der Vorschrift ist es jedoch, zu verhindern, dass Beschuldigte / Angeklagte vor möglicherweise gegensätzlichen Interessen auf Seiten ihrer Verteidiger geschützt werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass man den Ansprüchen einzelner Personen, gar dem, der z.B. das höchste Honorar in die gemeinsame Kasse leistet, versucht, besser gerecht zu werden, als den/ dem anderen.
Zulässig ist jedoch die Sockelverteidigung. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames prozessstrategisches Vorgehen. Das heißt: unabhängig praktizierende Verteidiger von Beschuldigten /Angeklagten eines gemeinsamen Verfahrens treffen gemeinsame Absprachen, sodass für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Gerade bei Bandendelikten, Betäubungsmittelverfahren, Steuerhinterziehungen oder Wirtschaftsstraftaten kommt es, sofern man mit professionellen Verteidigern zusammenarbeitet, häufig zu dieser Art der Strategie.
Der Unterschied zu der verbotenen Mehrfachverteidigung liegt darin, dass jeder Verteidiger das beste individuelle Ergebnis für seinen Mandanten erzielen möchte und in erster Linie den Interessen seines Mandanten verpflichtet ist, zugleich jedoch auch einen Blick auf das gemeinsame Interesse aller hat.
Wir drei haben in der Vergangenheit natürlich nicht nur alleinige sondern bereits oft gemeinsame Verteidigungen mehrerer Beschuldigter / Angeklagter geführt und dabei sehr gute Erfahrungen der Zusammenarbeit gemacht. So entstand die Idee, hier eine neue Plattform zu errichten.
Häufig ist es so, dass Banden, Familienmitglieder, Freunde, Eheleute oder Geschäftspartner pp. Beschuldigte in einem Strafverfahren werden.
Auf unserer Seite haben Sie die freie Wahl zwischen zwei Verteidigern und einer Verteidigerin, die sich stets ausschließlich für die Interessen ihrer Mandanten engagieren, gleichzeitig jedoch mit dem Privileg arbeiten, Verteidigerabsprachen treffen zu können und so für alle Beteiligten, selbstverständlich im Rahmen des Legalen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ohne dass es nach Beendigung des Verfahrens zu einer Zerrüttung zwischen unseren Mandanten untereinander kommt, wie es leider zu häufig geschieht.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht ausnahmslos jeden Fall übernehmen, weisen allerdings darauf hin, dass in Haftsituationen eine sofortige Unterstützung erfolgt, um entsprechend des Mandantenschutzes dessen Interessen zu wahren. Anschließend haben sowohl Sie wie auch wir die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie von einem der Anwälte vertreten werden oder wir das Mandat annehmen wollen. Dabei gehen wir immer von der Unschuldsvermutung aus und gehen unbefangen und wertfrei an unsere Fälle heran.
Wir arbeiten alle drei seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts, verfügen über fundierte Kenntnisse der Materie und haben aufgrund dessen und unserer Erfahrungen von den für uns zuständigen Rechtsanwaltskammern den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen bekommen.
Rhetorische und psychologische Kompetenzen sind in unseren Augen für die erfolgreiche juristische Arbeit von zentraler Bedeutung. Um in diesem Bereich die höchste Qualifikation zu erreichen, nehmen wir regelmäßig an Lehrgängen teil und bringen aufgrund unserer langjährigen Strafverteidigertätigkeit und den verschiedensten Fortbildungen die notwendigen Voraussetzungen mit, um bei Zeugenvernehmungen und Gesprächen mit Organen der Rechtspflege in besonders schwierigen Situationen optimal vorbereitet zu sein, um Sie bestmöglich vertreten zu können.
Wir wissen in jeder möglichen Entwicklung des Verfahrens, wie wir auf zum Teil auch unvorhersehbare Situationen zu reagieren haben und verfügen über sehr gute Kontakte in der Justiz, zu Sachverständigen und anderen Fachleuten.
Wir kämpfen sowohl im Ermittlungsverfahren für eine Einstellung als auch im Gerichtssaal für einen Freispruch oder eine möglichst milde Strafe, können dies aber auch nur aufgrund einer umfangreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeber/in erreichen.
Eine vollumfängliche Betreuung unserer Mandanten, welche nicht erst an der Schwelle des Gerichtsgebäudes beginnt und dort auch endet, ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. So begleiten wir unsere Mandanten nicht nur bis zur Beendigung des Strafverfahrens sondern auch bei Fragen des Strafvollzuges und der Strafvollstreckung (Reststrafenaussetzungen, Gnadenanträge, 2/3-Anträge, Halbstrafenanträge, Verlegung in eine andere JVA, Verlegung in den offenen Vollzug, Abschiebung, Auslieferung u.v.m).
Wir übernehmen auch Verteidigungen in Auslieferungsverfahren nach den IRG.
Selbstverständlich können wir nicht immer verhindern, dass möglicherweise die Presse von Ihrem Fall Kenntnis erlangt, etwa durch die Polizei oder die Pressesprecher der Staatsanwaltschaften/Gerichte. Wir schützen jedoch stets Ihre Privatsphäre, unterhalten uns nicht mit der Presse ( es sei denn, Sie wünschen das oder es wäre für Sie vorteilhaft ) über Ihren Fall und nutzen Ihre Fälle nicht für unsere Bekanntheit oder persönliche Selbstdarstellung.
Auch weisen wir darauf hin, dass selbstverständlich auch laufende Verfahren, in denen Sie von anderen Anwälten vertreten werden, übernommen werden können.
Sollten Sie weitere Fragen zu uns, unserem, Konzept, unserer Arbeit oder bereits einem Verfahren, dass gegen Sie eingeleitet wurde, haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.